Geschäftsbedingungen

1. Gesellschaft

H & D, as
Olomoucká 37
Prostějov 796 01 Tschechische Republik
Telefon: +420 582 333 449
Fax: +420 582 305 667
E-Mail: nabytek@hdas.cz
www.hd-homedesign.eu


H & D, as, ID-Nummer: 60748451

Die AGB gelten ab dem 15.01.2015 bis zur Veröffentlichung der neuen AGB.

2. Bestellen

Der Kaufvertrag, auf dessen Grundlage der Verkauf der Ware durch den Verkäufer an den Käufer erfolgt, kommt durch eine verbindliche Auftragsbestätigung zustande. Bei Zahlung per Vorkasse verpflichtet sich der Verkäufer, die Ware bis zu dem in der Auftragsbestätigung genannten Fälligkeitsdatum vorzubehalten. Der Verkäufer stellt dem Käufer im Zusammenhang mit dem Abschluss des Kaufvertrags keine Kosten für die Nutzung von Fernkommunikationsmitteln in Rechnung. Das Produktangebot gilt für die gesamte Zeit, in der es auf der Website des Online-Shops www.hd-homedesign.eu angeboten wird.

3. Stornierung der Bestellung

Stornierung der Bestellung durch den Käufer:
Der Käufer hat das Recht, die Bestellung jederzeit vor der verbindlichen Bestätigung ohne Angabe von Gründen zu stornieren. Nach verbindlicher Auftragsbestätigung nur im gegenseitigen Einvernehmen. E-Mail-Kontakt: nabytek@hdas.cz

4. Rücktritt vom Kaufvertrag

Für den Rücktritt vom Kaufvertrag gelten außerdem die Bestimmungen der §§ 1829–1837 des Gesetzes Nr. 89/2012. Der Käufer hat das Recht, innerhalb von vierzehn Tagen schriftlich gegenüber dem Verkäufer vom Vertrag zurückzutreten. Die Frist nach Satz 1 beginnt mit dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses und beginnt mit dessen Ablauf
a) Kaufvertrag ab dem Datum der Warenannahme,
b) ein Vertrag, dessen Gegenstand mehrere Arten von Waren oder die Lieferung mehrerer Teile ist, ab dem Datum der Annahme der letzten Warenlieferung, oder
c) ein Vertrag, dessen Gegenstand die regelmäßige wiederholte Lieferung von Waren ist, ab dem Datum der Annahme der ersten Warenlieferung.

Sofern der Käufer nicht über das Recht zum Rücktritt vom Vertrag gemäß § 1820 Abs. 1 lit. belehrt wurde f) des Gesetzes Nr. 89/2012 kann der Käufer innerhalb eines Jahres und vierzehn Tagen ab Beginn der Widerrufsfrist gemäß Absatz 1 vom Vertrag zurücktreten. Allerdings wurde der Käufer über das Recht zum Rücktritt vom Vertrag informiert Innerhalb dieser Frist läuft die vierzehntägige Widerrufsfrist ab dem Tag, an dem der Käufer die Belehrung erhalten hat.

Wenn der Käufer vom Vertrag zurücktritt, hat er die von ihm erhaltene Ware unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vierzehn Tagen nach dem schriftlichen Rücktritt vom Vertrag, an das Unternehmen zu senden oder zu übergeben. Wenn die Dienstleistung dem Käufer bereits erbracht wurde, ist der Unternehmer mit Ausnahme der Bestimmungen des § 1834 des Gesetzes Nr. 89/2012 zu nichts verpflichtet. Das Unternehmen kann vom Käufer nur die Zahlung der in diesem Gesetz genannten Kosten verlangen.

Wenn der Käufer vom Vertrag zurücktritt, wird das Unternehmen ihm unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vierzehn Tagen nach dem Rücktritt vom Vertrag, alle Gelder, einschließlich der Lieferkosten, die er aufgrund des Vertrags von ihm erhalten hat, zurückerstatten in der gleichen Weise. Der Verkäufer ist nicht zur Rückgabe des Geldes verpflichtet, bevor der Käufer ihm die Ware übergibt oder nachweist, dass er die Ware an ihn gesendet hat. Das Unternehmen wird dem Käufer das erhaltene Geld auf andere Weise nur dann zurückerstatten, wenn der Käufer damit einverstanden ist und dadurch keine zusätzlichen Kosten entstehen. Hat der Käufer eine andere als die günstigste vom Unternehmen angebotene Versandart gewählt, erstattet das Unternehmen dem Käufer die Kosten für die Lieferung der Ware in der Höhe, die der günstigsten angebotenen Versandart der Ware entspricht.

Der Käufer ist verpflichtet, die mit der Rücksendung der Ware verbundenen Kosten zu tragen.
Wenn der Käufer vom Kaufvertrag zurücktritt, ist das Unternehmen nicht verpflichtet, die erhaltenen Beträge an den Käufer zurückzuzahlen, bevor der Käufer ihm die Ware übergibt oder nachweist, dass er die Ware an das Unternehmen gesendet hat. Der Käufer, der die Ware zurücksendet, übernimmt die Kosten für die Rücksendung an den Verkäufer.

Der Käufer haftet gegenüber dem Unternehmen nur für die Wertminderung der Waren, die durch die Behandlung dieser Waren in einer Weise entstanden ist, die hinsichtlich ihrer Beschaffenheit und Eigenschaften erforderlich ist. Dies gilt nicht, wenn das Unternehmen dem Käufer die Information nicht gemäß § 1820 Abs. 1 Buchstabe mitgeteilt hat f) des Gesetzes Nr. 89/2012

Der Käufer kann vom Vertrag über die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, unabhängig vom Willen des Unternehmers, der während der Widerrufsfrist für die Lieferung von Waren geändert werden kann, nicht zurücktreten nach dem Willen des Verbrauchers oder für seine Person, für die Lieferung von Waren in einer geschlossenen Verpackung, die der Verbraucher aus der Verpackung entnommen hat und für die eine Rückgabe aus hygienischen Gründen nicht möglich ist.

5. Lieferbedingungen

Die Lieferung des Leistungsgegenstandes (bestellte Ware) erfolgt in kürzester Zeit oder nach Vereinbarung mit dem Käufer, abhängig von der Verfügbarkeit des Produkts und den betrieblichen Möglichkeiten des Verkäufers. Der Abholort richtet sich nach der Bestellung des Käufers. Als Erfüllung der Lieferung gilt die Ablieferung des Leistungsgegenstandes am angegebenen Ort. Der Transport zur Zieladresse erfolgt durch den Verkäufer, die mit dem Transport verbundenen Kosten werden gemäß Vereinbarung berechnet. Der Warensendung liegt immer ein Steuerbeleg bei.
Wir liefern Waren in die gesamte Tschechische Republik und die Slowakische Republik.

6. Zusätzliche Datenänderungen

Änderungen werden nach gegenseitigem Einvernehmen umgesetzt.

7. Haftung für Produktmängel und Gewährleistung

Ein wesentlicher Bestandteil der AGB sind die unten aufgeführten Reklamationsbedingungen.

8. Schutz personenbezogener Daten

Wir respektieren deine Privatsphäre. Um Ihnen wertvolle Dienste anbieten zu können, müssen wir einige Ihrer persönlichen Daten kennen. Wir schützen diese Daten vor Missbrauch und geben sie nicht an Dritte weiter.

Die Ausübung der Rechte der Betroffenen personenbezogener Daten ist in der Erklärung zur Umsetzung der DSGVO im Fußbereich dieser Website aufgeführt.

Durch die Registrierung als Kunde, Nachrichtenanfrager, Umfrageteilnehmer und andere Registrierungsformen erklären Sie sich automatisch damit einverstanden, dass Sie per E-Mail oder Telefon über Neuigkeiten in unserem Online-Shop informiert werden. Wenn Sie diese Informationen nicht mehr wünschen, haben Sie jederzeit die Möglichkeit, die Übermittlung gemäß dem in der zu sendenden Nachricht angegebenen Verfahren zu beenden.

Ihre Zufriedenheit mit dem Kauf ermitteln wir durch E-Mail-Fragebögen im Rahmen des Programms Heureka – Verifiziert durch Kunden, an dem unser E-Shop beteiligt ist. Wir senden Ihnen diese jedes Mal zu, wenn Sie bei uns einen Einkauf tätigen, sofern im Sinne von § 7 Absatz 3 des Gesetzes Nr. 480/2004 Slg. Über einige Dienste der Informationsgesellschaft können Sie deren Übersendung nicht verweigern. Wir verarbeiten personenbezogene Daten zum Zwecke der Versendung von Fragebögen im Rahmen des Programms Heureka – Customer Verified auf Grundlage unseres berechtigten Interesses, das darin besteht, Ihre Zufriedenheit mit dem Einkauf bei uns zu ermitteln. Für den Versand von Fragebögen, die Auswertung Ihres Feedbacks und die Analyse unserer Marktposition nutzen wir einen Auftragsverarbeiter, der Betreiber des Portals Heureka.cz ist; Zu diesen Zwecken geben wir ggf. Informationen über die gekauften Waren und Ihre E-Mail-Adresse weiter. Bei der Versendung von E-Mail-Fragebögen werden Ihre personenbezogenen Daten nicht an Dritte für eigene Zwecke weitergegeben. Sie können dem Versand von E-Mail-Fragebögen im Rahmen des Programms Heureka – Verifiziert durch Kunden jederzeit widersprechen, indem Sie weitere Fragebögen über den Link in der E-Mail mit dem Fragebogen ablehnen. Im Falle Ihres Widerspruchs werden wir Ihnen den Fragebogen nicht weiter zusenden.

9. Verkauf und Bezahlung von Waren

Der Verkäufer ist Eigentümer der Ware und verkauft diese an den Käufer (Kunden).

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Warenpreises Eigentum des Verkäufers. Die Bezahlung des Gesamtbetrages erfolgt per Nachnahme am Lieferort der Ware (über ein vertragliches Speditionsunternehmen) oder per Banküberweisung, die in der Auftragsbestätigung angegeben ist, und zwar in der Weise, dass die Gutschrift auf dem Konto des Verkäufers in voller Höhe erfolgen muss Preis der Ware nach Abzug von Bank- und anderen Gebühren.

10. Reklamationsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen und Begriffsdefinitionen
Dieses Reklamationsverfahren wurde in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, in der jeweils gültigen Fassung (im Folgenden „Gesetz“ genannt) vorbereitet und gilt für Konsumgüter (im Folgenden „Waren“ genannt), für die während der Gewährleistungsfrist, Rechte des Käufers aus Mängelhaftung (nachfolgend Reklamation genannt). Der Verkäufer ist die Handelsgesellschaft H & D, as mit Sitz in Olomoucká 37, 79601 Prostějov, ID-Nummer: 60748451, eingetragen im Handelsregister des Bezirksgerichts in Brünn, Abschnitt B., Einlage 1580. Der Käufer ist ein juristische Person, die mit dem Verkäufer einen Vertrag über den Kauf einer Ware abgeschlossen hat.

Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien hinsichtlich der Rechte aus mangelhafter Leistung richten sich nach den einschlägigen allgemein verbindlichen Vorschriften (insbesondere den Bestimmungen der §§ 1914 bis 1925, §§ 2095 bis 2117 und §§ 2161 bis 2174 des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg.). , Bürgerliches Gesetzbuch).

Die Geltendmachung der Ansprüche erfolgt am Sitz des Verkäufers.

2. Garantiebedingungen
Das Unternehmen übergibt dem Käufer den Kaufgegenstand in der vereinbarten Menge, Qualität und Ausführung. Sofern Beschaffenheit und Ausführung nicht vereinbart sind, leistet der Verkäufer in der für den vertraglichen Zweck geeigneten Beschaffenheit und Ausführung; ansonsten für den Zweck üblich.

Bei der Bestimmung der Beschaffenheit oder Ausführung nach dem beauftragten Muster oder Modell muss die Beschaffenheit oder Ausführung der Sache dem Muster oder Modell entsprechen. Bei Abweichungen zwischen der im Vertrag genannten Beschaffenheit oder Ausführung und dem Muster oder der Ausführung entscheidet der Vertrag. Bestimmen Vertrag und Muster die Beschaffenheit oder Ausführung der Sache unterschiedlich, aber nicht widersprüchlich, muss die Sache dem Vertrag und dem Muster oder Modell entsprechen.

Wenn nicht vereinbart ist, wie die Sache verpackt werden soll, wird das Unternehmen die Sache zollgerecht verpacken; wenn dies nicht der Fall ist, dann in einer Weise, die zur Erhaltung der Sache und ihrem Schutz erforderlich ist. Auf die gleiche Weise organisiert das Unternehmen den Transport des Artikels.

Die Sache ist mangelhaft, wenn sie nicht die in den vorstehenden Absätzen genannten Eigenschaften aufweist. Als Mangel gilt auch die Leistung einer anderen Sache. Als Mangel gelten auch Mängel der für die Nutzung der Sache notwendigen Unterlagen.

Ergibt sich aus der Firmenerklärung oder dem Übergabedokument, dass das Unternehmen eine geringere Stückzahl geliefert hat, so finden die Mängelvorschriften für die fehlenden Sachen keine Anwendung.

Das Recht des Käufers aus mangelhafter Leistung beruht darauf, dass die Sache einen Mangel hat, wenn die Schadensgefahr auf den Käufer übergeht, auch wenn dieser erst später erkennbar wird. Das Recht des Käufers entsteht auch bei einem später entstandenen Mangel, den der Unternehmer durch die Verletzung seiner Pflichten verursacht hat. Die Pflichten des Unternehmers aus der Beschaffenheitsgarantie bleiben hiervon unberührt.

Bei vorzeitiger Leistungserbringung kann das Unternehmen den Mangel innerhalb der für die Lieferung der Sache gesetzten Frist beseitigen. Durch die Ausübung seines Rechts darf er dem Käufer keine unzumutbaren Schwierigkeiten oder Kosten bereiten. Der Anspruch des Käufers auf Schadensersatz bleibt hiervon unberührt. Dies gilt auch für Mängel an Unterlagen.

Die Rechte des Käufers aus mangelhafter Leistung bleiben unberührt, wenn der Mangel durch die Verwendung der Sache verursacht wurde, die der Käufer dem Verkäufer übergeben hat. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer nachweist, dass er den Käufer rechtzeitig über die Ungeeignetheit des Liefergegenstandes informiert hat und der Käufer auf dessen Verwendung bestanden hat, oder wenn er nachweist, dass er die Ungeeignetheit des Liefergegenstandes auch bei hinreichender Sorgfalt nicht hätte erkennen können .

Wenn möglich, prüft der Käufer die Sache so schnell wie möglich nach Übergang der Gefahr einer Beschädigung der Sache und vergewissert sich von deren Eigenschaften und Menge, spätestens jedoch bei der Lieferung der Sache an ihren Bestimmungsort. Wenn die Sache während des Transports an einen anderen Bestimmungsort verbracht wird oder vom Käufer weitergeschickt wird, ohne dass er die Möglichkeit hatte, die Sache zu besichtigen, und dem Unternehmer die Möglichkeit einer solchen Änderung bekannt war oder zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannt sein musste des Bestimmungsortes oder einer solchen Weiterversendung kann der Käufer die Prüfung bis zum Zeitpunkt des Transports der Sache an einen neuen Bestimmungsort verschieben.

Wenn eine mangelhafte Leistung eine wesentliche Vertragsverletzung darstellt, hat der Käufer das Recht:

a) einen Mangel durch Lieferung einer neuen mangelfreien Sache oder durch Lieferung einer fehlenden Sache zu beseitigen,
b) den Mangel durch Nachbesserung der Sache zu beseitigen,
c) gegen einen angemessenen Rabatt auf den Kaufpreis, oder
d) vom Vertrag zurücktreten.

Der Käufer hat dem Unternehmen bei der Anzeige des Mangels oder unverzüglich nach der Anzeige des Mangels mitzuteilen, welches Recht er gewählt hat. Der Käufer kann die getroffene Wahl ohne Zustimmung des Unternehmens nicht ändern; dies gilt nicht, wenn der Käufer die Behebung eines Mangels verlangt, der sich als irreparabel herausstellt. Beseitigt das Unternehmen die Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder teilt es dem Käufer mit, dass es die Mängel nicht beseitigen wird, kann der Käufer statt der Beseitigung des Mangels einen angemessenen Nachlass vom Kaufpreis verlangen oder vom Vertrag zurücktreten der Vertrag.

Wählt der Käufer sein Recht nicht rechtzeitig aus, stehen ihm folgende Rechte zu:
- Handelt es sich bei der mangelhaften Leistung nur um eine unerhebliche Vertragswidrigkeit, hat der Käufer Anspruch auf Beseitigung des Mangels oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises.
- Solange der Käufer nicht von seinem Recht auf Minderung des Kaufpreises Gebrauch macht oder vom Vertrag zurücktritt, kann das Unternehmen das Fehlende nachliefern oder den Rechtsmangel beseitigen. Sonstige Mängel kann der Verkäufer nach seiner Wahl durch Nachbesserung der Sache oder durch Lieferung einer neuen Sache beseitigen; die Wahl darf für den Käufer keine unverhältnismäßigen Kosten verursachen.
- Wenn das Unternehmen den Mangel der Sache nicht rechtzeitig beseitigt oder sich weigert, den Mangel der Sache zu beseitigen, kann der Käufer einen Nachlass auf den Kaufpreis verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Die getroffene Wahl kann vom Käufer ohne Zustimmung des Unternehmens nicht geändert werden.

Bis zur Beseitigung des Mangels ist der Käufer nicht verpflichtet, einen Teil des Kaufpreises zu zahlen, der seinem Recht auf Preisnachlass angemessenerweise entspricht.
Bei Lieferung eines neuen Artikels sendet der Käufer den ursprünglich gelieferten Artikel auf seine Kosten an das Unternehmen zurück.

Der Käufer kann nicht vom Vertrag zurücktreten oder die Lieferung einer neuen Sache verlangen, wenn er die Sache nicht in dem Zustand zurückgeben kann, in dem er sie erhalten hat. das trifft nicht zu
a) wenn sich die Beschaffenheit der Sache bei einer Untersuchung zur Feststellung eines Mangels der Sache verändert hat,
b) wenn der Käufer die Sache vor Entdeckung des Mangels genutzt hat,
c) wenn der Käufer nicht durch eine Handlung oder Unterlassung verursacht hat, dass die Rückgabe der Sache in unverändertem Zustand unmöglich ist, oder
d) wenn der Käufer die Sache vor der Entdeckung des Mangels verkauft hat, wenn er sie benutzt hat oder wenn er die Sache bei normalem Gebrauch verändert hat; Geschieht dies nur teilweise, so wird der Käufer dem Unternehmen zurückerstatten, was er noch zurückgeben kann, und dem Unternehmen den Betrag ersetzen, in dem er aus der Nutzung des Gegenstands einen Nutzen gezogen hat.

Zeigt der Käufer den Mangel nicht rechtzeitig an, verliert er das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

Hat der Käufer den Mangel nicht unverzüglich angezeigt, nachdem er ihn bei rechtzeitiger Untersuchung und ausreichender Sorgfalt hätte entdecken können, gewährt ihm das Gericht keinen Anspruch auf mangelhafte Leistung. Handelt es sich um einen versteckten Mangel, gilt das Gleiche, wenn der Mangel nicht unverzüglich, nachdem der Käufer ihn bei angemessener Sorgfalt hätte entdecken können, spätestens jedoch innerhalb von zwei Jahren nach Übergabe der Sache angezeigt wurde.

Mit einer Beschaffenheitsgarantie verpflichtet sich das Unternehmen, dass die Sache für den üblichen Verwendungszweck geeignet ist oder für einen bestimmten Zeitraum ihre gewohnten Eigenschaften behält. Diese Wirkung hat auch die Angabe der Garantiezeit oder der Nutzungsdauer der Sache auf der Verpackung oder in der Werbung. Eine Garantie kann auch für einzelne Teile der Sache übernommen werden.

Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Lieferung der Sache an den Käufer; Wurde die Sache vertragsgemäß versandt, läuft sie ab dem Zeitpunkt der Lieferung der Sache am Bestimmungsort.

Ein Anspruch des Käufers auf die Gewährleistung besteht nicht, wenn ein äußeres Ereignis den Mangel verursacht hat, nachdem die Gefahr eines Sachschadens auf den Käufer übergegangen ist. Dies gilt nicht, soweit der Unternehmer den Mangel verursacht hat.

Um einen von der Garantie abgedeckten Mangel zu melden und das Recht aus mangelhafter Leistung auszuüben, wenden Sie sich an das Unternehmen. Alternativ kann der Käufer das Reparaturrecht bei der mit der Reparatur beauftragten Person ausüben. Die für die Reparatur bestimmte Person führt die Reparatur innerhalb der zwischen Verkäufer und Käufer beim Kauf des Artikels vereinbarten Frist durch. Macht der Käufer das Recht aus mangelhafter Leistung geltend, bestätigt ihm das Unternehmen schriftlich, wann er das Recht ausgeübt hat, sowie über die Durchführung der Reparatur und deren Dauer.

Der Unternehmer ist verpflichtet, die Leistung mit den üblichen oder mangelfreien Eigenschaften so zu erbringen, dass eine vertragsgemäße Verwendung des Leistungsgegenstandes und, soweit dies den Parteien bekannt ist, auch dem Vertragszweck entspricht. Ist dies der Fall? mangelhaft erbracht wird, stehen dem Empfänger Rechte aus mangelhafter Leistung zu.
Das Unternehmen ist verpflichtet, Leistungen in mittlerer Qualität zu erbringen, sofern nicht zwischen den Parteien eine andere Qualität vereinbart wurde.
Als mangelhaft gilt die Erfüllung insbesondere dann, wenn der Unternehmer
a) wenn er einen Leistungsgegenstand liefert, der keine spezifizierten oder vereinbarten Eigenschaften aufweist,
b) wenn er auf Mängel, die der Leistungsgegenstand aufweist, nicht hinweist, auch wenn sie bei einem solchen Gegenstand üblicherweise nicht auftreten,
c) wenn er dem Käufer entgegen der Tatsache versichert, dass der Leistungsgegenstand keine Mängel aufweist oder dass die Sache für einen bestimmten Verwendungszweck geeignet ist,
Verzichtet der Käufer von vornherein auf sein Recht aus mangelhafter Leistung, so bedarf seine Willensäußerung der Schriftform.

Das Unternehmen gewährleistet, dass der Leistungsgegenstand für einen bestimmten Zeitraum nach der Leistungserbringung für den vereinbarten Zweck geeignet ist und die vereinbarten Eigenschaften behält; soweit sie nicht vereinbart sind, erstreckt sich die Gewährleistung auf die üblichen Verwendungszwecke und Eigenschaften.

Der Käufer kann das Recht aus mangelhafter Leistung gerichtlich geltend machen, wenn er den Mangel unverzüglich beim Unternehmen reklamiert, nachdem er die Möglichkeit hatte, die Sache zu besichtigen und den Mangel entweder durch Kennzeichnung des Mangels oder durch Mitteilung der Art und Weise seines Auftretens festzustellen selbst.
Ein Mangel kann innerhalb von sechs Monaten nach Übernahme des Leistungsgegenstandes gerügt werden.
Der Käufer hat einen von der Gewährleistung erfassten Mangel unverzüglich, nachdem er Gelegenheit hatte, den Leistungsgegenstand zu besichtigen und den Mangel festzustellen, dem Unternehmen anzuzeigen, spätestens jedoch innerhalb der sich nach der Dauer der Gewährleistungsfrist richtenden Rügefrist.

Sobald der Käufer einen Mangel feststellt, hat er dies dem Unternehmen unverzüglich anzuzeigen und den Leistungsgegenstand zu übergeben oder nach seinen Anweisungen zu lagern oder auf andere geeignete Weise zu entsorgen, damit der Mangel untersucht werden kann . Wenn der Käufer dem Unternehmen berechtigterweise einen Mangel vorwirft, läuft die Frist für die Geltendmachung von Rechten aus mangelhafter Leistung bzw. die Gewährleistungsfrist nicht in der Form ab, dass der Käufer die mangelhafte Sache nicht nutzen kann.

Ist der Mangel behebbar, kann der Käufer entweder Nachbesserung oder Ergänzung des Fehlbetrags oder einen angemessenen Preisnachlass verlangen. Lässt sich der Mangel nicht beheben und ist die Sache nicht ordnungsgemäß nutzbar, kann der Käufer nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder einen angemessenen Preisnachlass verlangen.

Steht dem Käufer ein Recht gemäß dem vorstehenden Absatz zu, hat er auch Anspruch auf Ersatz der Kosten, die ihm bei der Ausübung dieses Rechts absichtlich entstanden sind. Wird der Schadensersatzanspruch jedoch nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der Rügefrist für den Mangel geltend gemacht, so entfällt dieser Anspruch, wenn das Unternehmen einwendet, dass der Schadensersatzanspruch nicht rechtzeitig ausgeübt wurde.

Das Recht aus mangelhafter Leistung schließt das Recht auf Schadensersatz nicht aus; aus einem anderen Rechtsgrund kann jedoch nicht geltend gemacht werden, was mit der Geltendmachung des Rechts aus mangelhafter Leistung erreicht werden kann.

Das Unternehmen antwortet dem Käufer, dass der Artikel bei Erhalt keine Mängel aufweist. Insbesondere antwortet das Unternehmen dem Käufer, dass zum Zeitpunkt der Übernahme des Artikels durch den Käufer
a) Die Sache hat die zwischen den Parteien vereinbarten Eigenschaften und mangels Vereinbarung solche Eigenschaften, die das Unternehmen oder der Hersteller beschrieben hat oder die der Käufer im Hinblick auf die Art der Ware und aufgrund der Werbung erwartet hat von ihnen durchgeführt,
b) die Sache für den Zweck geeignet ist, den das Unternehmen für ihre Verwendung angibt oder für den die Sache dieser Art üblicherweise verwendet wird,
c) die Beschaffenheit oder Ausführung der Sache dem vertraglich vereinbarten Muster oder Modell entspricht, wenn die Beschaffenheit oder Ausführung nach dem beauftragten Muster oder Modell bestimmt wurde,
d) ist die Sache in der entsprechenden Menge, Maß oder Gewicht und
e) die Angelegenheit den Anforderungen der gesetzlichen Vorschriften entspricht.

Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt ein Mangel, so wird davon ausgegangen, dass die Sache bereits bei Erhalt mangelhaft war.

Sofern die Art des Kaufs dies zulässt, hat der Käufer das Recht, die Sache vor seinen Augen überprüfen oder sich ihre Funktionen vorführen zu lassen.

Weist die Sache einen Mangel auf, der die bestimmungsgemäße Verwendung der Sache nicht verhindert, kann sie nur zu einem niedrigeren Preis als dem üblichen Preis einer mangelfreien Sache verkauft werden. Der Verkäufer wird den Käufer darüber informieren, dass die Sache einen Mangel aufweist und um welche Art von Mangel es sich handelt, sofern dieser nicht bereits aus der Art des Verkaufs offensichtlich ist.

Der Käufer ist berechtigt, das Recht wegen eines Mangels, der an der Konsumware auftritt, innerhalb von vierundzwanzig Monaten nach Erhalt geltend zu machen. Sofern auf dem verkauften Artikel, auf dessen Verpackung, in der dem Artikel beigefügten Anleitung oder in der Werbung aufgrund sonstiger gesetzlicher Vorschriften die Nutzungsdauer angegeben ist, gelten die Bestimmungen zur Beschaffenheitsgarantie.

Auf Verlangen des Käufers wird ihm das Unternehmen Umfang und Dauer seiner Verpflichtungen im Falle einer mangelhaften Leistung schriftlich bestätigen. Die Pflichten des Unternehmens aus mangelhafter Leistung bestehen mindestens in dem Umfang, wie die Pflichten aus mangelhafter Leistung des Herstellers bestehen. In der Bestätigung gibt er außerdem seinen Namen, seine Adresse und seine persönlichen Daten sowie weitere zur Feststellung seiner Identität erforderliche Informationen an.
Sofern erforderlich, wird das Unternehmen in der Bestätigung Inhalt, Umfang, Voraussetzungen und Dauer seiner Verantwortlichkeit sowie die Art und Weise der Ausübung der sich daraus ergebenden Rechte verständlich erläutern. In der Bestätigung erklärt das Unternehmen außerdem, dass die sonstigen Rechte des Käufers im Zusammenhang mit dem Kauf des Artikels nicht berührt werden. Die Nichterfüllung dieser Verpflichtungen hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit der Bestätigung.
Wenn die Art des Artikels dies nicht verhindert, kann die Bestätigung gemäß dem vorherigen Absatz durch ein Kaufdokument des Artikels mit den angegebenen Daten ersetzt werden. Die Bestimmung über das Recht des Käufers, das Recht wegen eines Mangels, der an der Konsumware innerhalb von vierundzwanzig Monaten nach Erhalt auftritt, geltend zu machen, findet keine Anwendung
a) für eine zu einem niedrigeren Preis verkaufte Sache aufgrund eines Mangels, für den ein niedrigerer Preis vereinbart wurde,
b) über die Abnutzung der Sache, die durch ihren üblichen Gebrauch verursacht wird,
c) bei einer gebrauchten Sache ein Mangel, der dem Grad der Nutzung oder Abnutzung entspricht, den die Sache bei der Übernahme durch den Käufer aufwies, oder
d) wenn sich dies aus der Natur der Sache ergibt.

Weist die Sache nicht die vorgeschriebenen Eigenschaften auf, kann der Käufer auch die Lieferung einer neuen mangelfreien Sache verlangen, wenn dies nach der Art des Mangels nicht unzumutbar ist, der Mangel jedoch nur einen Teil der Sache betrifft, die Der Käufer kann nur den Austausch des Teils verlangen; Ist dies nicht möglich, kann er vom Vertrag zurücktreten. Soweit dies jedoch angesichts der Art des Mangels unverhältnismäßig ist, insbesondere wenn die Beseitigung des Mangels ohne schuldhafte Verzögerung möglich ist, hat der Käufer das Recht auf kostenlose Beseitigung des Mangels.

Der Käufer hat auch im Falle eines behebbaren Mangels das Recht, eine neue Sache zu liefern oder einen Teil auszutauschen, wenn die Sache wegen wiederholtem Auftreten des Mangels nach der Reparatur oder wegen einer größeren Anzahl von Mängeln nicht ordnungsgemäß verwendet werden kann. In einem solchen Fall steht dem Käufer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten.
Tritt der Käufer nicht vom Vertrag zurück oder macht er von seinem Recht auf Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache, Ersatz eines Teiles oder Nachbesserung keinen Gebrauch, kann er einen angemessenen Preisnachlass verlangen. Der Käufer hat das Recht auf einen angemessenen Preisnachlass auch dann, wenn der Verkäufer keine neue Sache ohne Mängel liefern, einen Teil davon nicht ersetzen oder die Sache nicht reparieren kann, sowie wenn der Verkäufer die Situation nicht innerhalb einer angemessenen Zeit behebt oder wenn die Abhilfe zu Problemen führen würde erhebliche Schwierigkeiten für den Verbraucher.

Das Recht wegen mangelhafter Leistung steht dem Käufer nicht zu, wenn der Käufer vor der Übernahme der Sache wusste, dass die Sache einen Mangel aufweist, oder wenn der Käufer den Mangel selbst verursacht hat.

Weist die Sache einen Mangel auf, für den der Verkäufer haftet, und handelt es sich um eine zu einem günstigeren Preis verkaufte Sache oder um eine gebrauchte Sache, hat der Käufer anstelle des Umtauschrechts das Recht auf einen angemessenen Preisnachlass.
Das Mängelrecht steht dem Verkäufer zu, bei dem die Sache erworben wurde.
Macht der Käufer ein Recht aus mangelhafter Leistung geltend, wird ihm die Gegenpartei schriftlich bestätigen, wann er das Recht geltend gemacht hat, sowie über die Durchführung der Reparatur und deren Dauer.

11. Schlussbestimmungen

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der Firma H & D, as und dem Käufer abgeschlossenen Geschäftsfälle. Unter Käufer versteht man sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person. Für die Rechtsbeziehungen beider Vertragsparteien, die sich aus einem abgeschlossenen Auftrag ergeben, gelten im Falle einer natürlichen Person die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, im Falle einer juristischen Person das Handelsgesetzbuch.

Gemäß den Bestimmungen von § 1820 Absatz 1 Buchstabe j) des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, informiert das Unternehmen den Käufer darüber, dass die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherbeschwerden durch Mediation oder Schiedsverfahren erfolgt die freiwillige Teilnahme beider Parteien, die Objektivität und Unparteilichkeit dieses Verfahrens. Mit einer eventuellen Reklamation kann sich der Käufer an die örtlich zuständige Aufsichts- und Kontrollbehörde, die Tschechische Handelsinspektion, wenden.
Die tschechische Handelsinspektion kontrolliert juristische und natürliche Personen, die Produkte und Waren auf dem Binnenmarkt verkaufen oder liefern, Dienstleistungen erbringen oder ähnliche Aktivitäten auf dem Binnenmarkt entwickeln oder einen Marktplatz (Marktplatz) betreiben, es sei denn, es liegen besondere Rechtsvorschriften vor, Die Aufsicht erfolgt durch eine andere Verwaltungsbehörde oder das Gesetz Nr. 64/1986 Slg. über die Tschechische Handelsinspektion in der jeweils gültigen Fassung sieht nichts anderes vor.
Die Tschechische Handelsinspektion bearbeitet Verbraucherbeschwerden in der Art und Weise und unter den Bedingungen, die in den einschlägigen Rechtsvorschriften festgelegt sind.
H & D, as behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen je nach Änderung der einschlägigen Rechtsnormen sowie der Geschäftspolitik des Unternehmens zu ändern. Das Unternehmen wird diese Änderung und ihre Wirksamkeit in geeigneter Weise auf der Website www.hd-homedesign.cz bekannt geben.

Nach dem Umsatzregistrierungsgesetz ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer eine Quittung auszustellen. Gleichzeitig ist er verpflichtet, die erhaltenen Umsätze online bei der Steuerverwaltung zu registrieren; im Falle eines technischen Ausfalls spätestens innerha